Dr. Michael Leitner – der Spezialist im Arbeitsrecht
- Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht und möchten kompetent & lösungsorientiert beraten werden?
Rechtsanwalt Dr. Michael Leitner, Ihr Arbeitsrechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wien, unterstützt Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vertragsbedienstete, Führungskräfte und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts. In ganz Österreich.
- Die Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, spezialisiert auf alle Themen des Arbeitsrechts:
von der Vertragsgestaltung und Vertragsüberprüfung, über alltägliche Fragen des Arbeitsrechts wie Arbeitszeit, Gehalt, Mutterschutz und Elternteilzeit, Mobbing, etc. bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, u.a. die Vorbereitungen von Kündigungen und Beendigungen von Arbeitsverträgen und die damit verbundenen Rechtsfragen (Kündigungsanfechtung, Kündigungsschutz, Sozialwidrigkeit). Außerdem berate ich Handelsvertreter und Makler sowie deren Auftraggeber.
Beratung Arbeitsrecht
Gerne berate und vertrete ich Sie als Mandanten zu allen Fragen des Arbeitsrechts in Österreich. Kompetente Beratung für jeden Standpunkt – ob für Arbeitgeber, Manager, Betriebsräte oder Dienstnehmer. Außerdem berate ich im Handelsvertreter- und Maklerrecht. Holen Sie sich Ihre Arbeitsrecht Beratung bei Kündigung, Mobbing, Kündigungsschutzklagen und Kündigungsanfechtung.
Ihre Vorteile – meine Leistung als Arbeitsrechts Anwalt
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Wien weiß ich, worauf es in den unterschiedlichen Bereichen des Rechts im Arbeitsleben ankommt. Mein Ziel ist es, für Sie rasch und erfolgreich eine Lösung zu finden, die Sie zufriedenstellt. Die Vorteile meiner Leistungen liegen für Sie dabei klar auf der Hand:
Ich kämpfe für Ihr Recht. Mit mir, Dr. Michael Leitner – Anwalt für Arbeitsrecht in Wien, finden Sie einen kompetenten, vertrauenswürdigen Partner, der Sie durch sämtliche Instanzen des Arbeitsrechts begleitet. Kontaktieren Sie mich!
Arbeitsrecht – worauf es ankommt
Das Arbeitsrecht regelt Rechtsfragen in Bezug auf Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern (Dienstnehmern) und Arbeitgebern (Dienstgebern). Als Grundlage dient insbesondere der Arbeitsvertrag. Weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen findet man in Gesetzen, Verordnungen, Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und zunehmend in Vorschriften der Europäischen Union.
Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht, das individuelle Beziehungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite und die damit verbundenen Rechte und Pflichten regelt und dem Kollektivarbeitsrecht, das insbesondere die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer Organe (Gewerkschaften und Betriebsräte) gegenüber den Dienstgebervertretern und deren Verbänden regelt.
Sowohl auf Seiten der Dienstnehmer als auch auf Dienstgeberseite sind die Rechte und Pflichten dieses Verhältnisses durch eine große Anzahl von Vorschriften geregelt – vom Ausbildungs- und Lehrverhältnis, über Angestellten- und Arbeiter-Dienstverhältnisse, Dienstverträge für Manager und Geschäftsführer bis hin zu freien Dienstnehmereigenschaften.
Häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht lauten
Kompetent und lösungsorientiert
…stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Wissen zum Arbeitsrecht zur Seite und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht. Erfahren Sie mehr zu den Themengebieten und der Beratung zum Thema Arbeitsrecht.
Ihr Dr. Michael Leitner
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wien